Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the otw_tgsw domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /home/www/schlossrammelburg.de/wp-includes/functions.php on line 6114

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{"id":1938,"date":"2016-03-03T17:59:37","date_gmt":"2016-03-03T16:59:37","guid":{"rendered":"http:\/\/schlossrammelburg.de\/?page_id=1938"},"modified":"2016-08-07T12:37:48","modified_gmt":"2016-08-07T10:37:48","slug":"interview","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schlossrammelburg.de\/besitzer\/privatbesitz-seit-2000\/interview\/","title":{"rendered":"Interview mit Denkmalschutzbeh\u00f6rde zu Schloss Rammelburg"},"content":{"rendered":"

Interview zur Rammelburg<\/b><\/p>\n

Schmitt: \u201eMan sollte nie die Hoffnung aufgeben.\u201c<\/h1>\n

Reinhard Schmitt, Sachgebietsleiter f\u00fcr Bauforschung im Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege und Arch\u00e4ologie Sachsen-Anhalt in Halle, erkl\u00e4rt, dass ohne Kontakt zum Eigent\u00fcmer der Rammelburg auch die Denkmalschutzbeh\u00f6rde keine Handhabe hat, das Schloss vor dem Verfall zu bewahren.<\/b><\/p>\n

\"141651\"<\/p>\n

Welche Funktion hat die Denkmalschutzbeh\u00f6rde gegen\u00fcber der Rammelburg?<\/i><\/p>\n

Schmitt:<\/b> Die Denkmalschutzbeh\u00f6rde ist eine Genehmigungsbeh\u00f6rde. Alles, was zu baulichen Ver\u00e4nderungen an der Rammelburg f\u00fchren w\u00fcrde, muss von der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde in Sangerhausen in Absprache mit dem Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege und Arch\u00e4ologie in Halle genehmigt werden. Hinsichtlich der Rammelburg sind wir in den letzten 15 Jahren nur einmal eingebunden gewesen, da nach unseren Informationen keine Zerst\u00f6rung oder Ver\u00e4nderung des Denkmals vorlag.<\/p>\n

 <\/p>\n

Wem geh\u00f6rt die Rammelburg heute?<\/i><\/p>\n

Schmitt: <\/b>Solch eine Frage kann aus datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden nicht beantwortet werden.<\/p>\n

 <\/p>\n

Geh\u00f6rt das Schloss einer Privatperson oder einem Unternehmen?<\/i><\/p>\n

Schmitt: <\/b>Nach dem Kenntnisstand der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde in Sangerhausen befindet sich das Schloss in Privatbesitz.<\/p>\n

 <\/p>\n

Geh\u00f6rt der Schlossberg der gleichen Person?<\/i><\/p>\n

Schmitt: <\/b>Nach Auskunft der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde besitzt der Schlossbesitzer auch den Schlossberg.<\/p>\n

 <\/p>\n

Ist der Besitzer der Rammelburg verpflichtet, deren Verkauf bei der Denkmalschutzbeh\u00f6rde zu melden?<\/i><\/p>\n

Schmitt: <\/b>Laut dem \u00a7 17 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist der Verk\u00e4ufer eines Denkmals verpflichtet, bei der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde zu melden, wenn es zu einem Eigent\u00fcmerwechsel kommt. Zudem muss der Alteigent\u00fcmer den neuen Eigent\u00fcmer dar\u00fcber informieren, dass es sich bei dem Kaufobjekt um ein Denkmal handelt, das dem Denkmalschutzgesetz unterliegt. Damit hat der Verk\u00e4ufer seine Pflicht getan. Was der neue Eigent\u00fcmer dann macht, ist dessen Sache.<\/p>\n\n\n

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\n\n\n\t\t\n\t\t\t\n\t\t\t\t
\n\t\t\t\t\t
\n\t\t\t\t\t\tBetreten verboten\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/td>\n\t\t\t<\/tr>\n\t\t<\/table>\n\n\t\n\n\t<\/div>\n\n<\/section>\n\t\n\t\n

Wann w\u00fcrde die Denkmalschutzbeh\u00f6rde gegen den Besitzer eines Denkmals vorgehen?<\/i><\/p>\n

Schmitt: <\/b>Wenn uns ersichtlich ist, dass die Erhaltungspflicht des Denkmals verletzt wurde. Diese ist verletzt, wenn M\u00e4ngel oder Ver\u00e4nderungen am Objekt auftreten, die den Denkmalwert beeintr\u00e4chtigen oder die durch unvorhersehbare Ereignisse wie Feuer, Wasser usw. eingetreten sind. Auch bei solchen M\u00e4ngeln besteht vom Eigent\u00fcmer gegen\u00fcber der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde eigentlich eine Meldepflicht.<\/p>\n

 <\/p>\n

Und was ist, wenn sich niemand meldet?<\/i><\/p>\n

Schmitt: <\/b>Es gibt zwar gesetzliche Meldefristen laut Denkmalschutzgesetz, aber auch da ist es wie \u00fcberall: Wenn sich niemand meldet, ist Schweigen im Wald. Wir sind leider keine Hellseher und wissen nicht, wann ein Denkmal ver\u00e4u\u00dfert oder zerst\u00f6rt wird. Und wenn keine Meldung kommt, kann sich nichts bewegen. Das ist im Normalfall leider so.<\/p>\n

 <\/p>\n

Gab es jemals eine Meldung des Schloss-Besitzers gegen\u00fcber der Beh\u00f6rde oder Ihrem Amt?<\/i><\/p>\n

Schmitt: <\/b>Nicht unaufgefordert.<\/p>\n

 <\/p>\n

Wann war die Denkmalschutzbeh\u00f6rde das letzte Mal in der Rammelburg?<\/i><\/p>\n

Schmitt: <\/b>Es gab im Jahr 2011 einen Ortstermin. Dabei wurden erste Sicherungsma\u00dfnahmen benannt.<\/p>\n

 <\/p>\n

Wurden die erteilten Auflagen vom Besitzer der Rammelburg erf\u00fcllt?<\/i><\/p>\n

Schmitt: <\/b>Das ist uns nicht bekannt. Weder die Beh\u00f6rde noch das Landesamt waren seitdem nicht noch einmal auf der Rammelburg, da kein Kontakt mit dem Eigent\u00fcmer m\u00f6glich war.<\/p>\n

 <\/p>\n

Was passiert, wenn auf die erteilten Auflagen von der Besitzer-Seite aus nicht reagiert wird?<\/i><\/p>\n

Schmitt: <\/b>Die Besitzer von Denkm\u00e4lern sind laut \u00a7 9 des Denkmalschutzgesetzes dazu verpflichtet, ihre Denkm\u00e4ler zu erhalten und zu pflegen. Wenn diese Pflicht nicht erf\u00fcllt wird, kann die Untere Denkmalschutzbeh\u00f6rde Anordnungen erlassen. Dem Eigent\u00fcmer werden dann entweder Ma\u00dfnahmen zum Erhalt des Denkmals auferlegt oder er muss es dulden, dass ein anderer diese Ma\u00dfnahmen auf seine Kosten durchf\u00fchrt.<\/p>\n\n\n

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\n\t\t\t\t\t\tBetreten verboten 2\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/td>\n\t\t\t<\/tr>\n\t\t<\/table>\n\n\t\n\n\t<\/div>\n\n<\/section>\n\t\n\t\n

Kann dieser Vor-Ort-Termin im Jahr 2011 ein Hinweis darauf sein, dass das Schloss erneut verkauft wurde?<\/i><\/p>\n

Schmitt: <\/b>Ein Ortstermin nach einem Verkauf ist denkbar, z.B. um den neuen Eigent\u00fcmer kennenzulernen und um herauszufinden, welche Konzepte dieser hat. Aber ob der Ortstermin im Fall der Rammelburg tats\u00e4chlich wegen eines Eigent\u00fcmerwechsels zustande kam, kann ich nicht sagen.<\/p>\n

Was w\u00fcrden Sie als Denkmalschutzbeh\u00f6rde machen, wenn Sie zur Rammelburg Zugang h\u00e4tten?<\/i><\/p>\n

Schmitt: <\/b>Wir w\u00fcrden eine Bestandserfassung beauftragen, die z.B. zum Aktualisieren der Grundrisse dient. Es w\u00fcrden auch Holzschutzgutachter beauftragt werden, die das Geb\u00e4lk auf Schwamm, Pilz, usw. kontrollieren. Ein Statiker w\u00fcrde ein Gutachten anfertigen und ein Restaurator w\u00fcrde das Objekt auf erhaltenswerte Verzierungen untersuchen. Auf Grundlage dieser Informationen w\u00fcrden wir ein baugeschichtliches Gutachten anfertigen. Darauf aufbauend kann dann festgelegt werden, welche Ver\u00e4nderungen am Denkmal genehmigt werden k\u00f6nnen und welche nicht und welche M\u00e4ngel zu beseitigen sind. All diese Leistungen muss der Eigent\u00fcmer finanziell \u00fcbernehmen.<\/p>\n

Wie viel w\u00fcrde eine Sanierung kosten?<\/i><\/p>\n

Schmitt: <\/b>Was eine Sanierung kosten w\u00fcrde, wissen wir nicht.<\/p>\n

 <\/p>\n

W\u00e4re es billiger, das Schloss abzurei\u00dfen?<\/i><\/p>\n

Schmitt: <\/b>Auch das wissen wir nicht. Theoretisch w\u00fcrde ein Abriss auch in die Millionen gehen, allein durch die Entsorgungskosten. Aber solch eine Frage steht niemals im Raum, denn ein Abriss kommt bei solch einem Objekt \u00fcberhaupt nicht in Frage. Denkm\u00e4ler kann man zwar abrei\u00dfen, wenn sie eine \u00f6ffentliche Gef\u00e4hrdung darstellen, aber Schl\u00f6sser wurden \u2013 abgesehen von den Ereignissen nach 1945 (Berlin, Potsdam, Braunschweig) \u2013 noch nie abgerissen.<\/p>\n

 <\/p>\n

Wieso verfallen die alten Schl\u00f6sser, Herrenh\u00e4user usw. heutzutage? In vergangenen Tagen konnte diese doch auch unterhalten werden?<\/i><\/p>\n

Schmitt: <\/b>Das Problem an diesen gro\u00dfen Objekten ist, dass fr\u00fcher das Umland des Objekts dieses wirtschaftlich getragen hat, z.B. der Gutshof. Heutzutage ist das nicht mehr so. Deswegen sind auch viele Immobilien f\u00fcr Alteigent\u00fcmer unattraktiv geworden, denn die Objekte m\u00fcssen mit viel Geld erhalten werden, bringen aber in den meisten F\u00e4llen nichts ein. Man braucht so Investoren mit viel Geld, die das Objekt als Immobilie kaufen und sanieren. Doch oft wird mit diesen Objekten von Immobilienhaien nur spekuliert; das kann gut aber auch oft schlecht ausgehen. Neben der Rammelburg ist auch Schloss Seeburg solch ein Beispiel. Von drei Teileigent\u00fcmern hat nur einer saniert, sodass zwei Drittel des Schlosses immer noch leerstehen.<\/p>\n

 <\/p>\n

Gibt es positive Ausg\u00e4nge eines privaten Kaufs eines denkmalgesch\u00fctzten Schlosses?<\/i><\/p>\n

Schmitt: <\/b>Ja, die gibt es. Ein gutes Beispiel ist Schloss Frankleben, das sich 2007 noch in einem sehr schlechten Bauzustand befand. Es wurde von einem Privatmann gekauft und bis 2013 saniert. Heute wird das Schloss f\u00fcr Veranstaltungen und als Pension genutzt.1<\/a><\/sup><\/p>\n

Ein etwas anderes positives Beispiel ist Schloss Harbke in der B\u00f6rde. Es lag zu DDR-Zeiten im unmittelbaren Grenzbereich bei Marienborn. Dadurch brauchte es keiner und es zerfiel bis die Mauern einst\u00fcrzten. Diese Ruine wurde durch Arbeitseins\u00e4tze der Harbker B\u00fcrger ber\u00e4umt und gesichert. Dabei wurden Werksteine, Kapitelle und S\u00e4ulen sichergestellt und so vor dem Verfall bewahrt. Rundherum wurden die Parkanlagen gepflegt und sind f\u00fcr Besucher zug\u00e4nglich. Der Grundstein f\u00fcr eine bessere Zukunft wurde so durch engagierte B\u00fcrger gelegt.2<\/a><\/sup> Man sollte nie die Hoffnung aufgeben.<\/p>\n\n\n

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\n\t\t\t\t\t\tSchlossweg\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/td>\n\t\t\t<\/tr>\n\t\t<\/table>\n\n\t\n\n\t<\/div>\n\n<\/section>\n\t\n\t\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Interview zur Rammelburg Schmitt: \u201eMan sollte nie die Hoffnung aufgeben.\u201c Reinhard Schmitt, Sachgebietsleiter f\u00fcr Bauforschung im Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege und Arch\u00e4ologie Sachsen-Anhalt in Halle, erkl\u00e4rt, dass ohne Kontakt zum Eigent\u00fcmer der Rammelburg auch die Denkmalschutzbeh\u00f6rde keine Handhabe hat, das Schloss vor dem Verfall zu bewahren. Welche Funktion hat die Denkmalschutzbeh\u00f6rde gegen\u00fcber der Rammelburg? Schmitt: Die Denkmalschutzbeh\u00f6rde ist eine Genehmigungsbeh\u00f6rde. Alles, was zu baulichen Ver\u00e4nderungen an der Rammelburg f\u00fchren w\u00fcrde, muss von der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde in Sangerhausen in Absprache mit dem Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege und Arch\u00e4ologie in Halle genehmigt werden. Hinsichtlich der Rammelburg sind wir in den letzten 15 Jahren nur einmal eingebunden gewesen, da nach unseren Informationen keine Zerst\u00f6rung oder Ver\u00e4nderung des Denkmals vorlag.   Wem geh\u00f6rt die Rammelburg heute? Schmitt: Solch eine Frage kann aus datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden nicht beantwortet werden.   Geh\u00f6rt das Schloss einer Privatperson oder einem Unternehmen? Schmitt: Nach dem Kenntnisstand der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde in Sangerhausen befindet sich das Schloss in Privatbesitz.   Geh\u00f6rt der Schlossberg der gleichen Person? Schmitt: Nach Auskunft der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde besitzt der Schlossbesitzer auch den Schlossberg.   Ist der Besitzer der Rammelburg verpflichtet, deren Verkauf bei der Denkmalschutzbeh\u00f6rde zu melden? Schmitt: Laut dem \u00a7 17 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist der Verk\u00e4ufer eines Denkmals verpflichtet, bei der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde zu melden, wenn es zu einem Eigent\u00fcmerwechsel kommt. Zudem muss der Alteigent\u00fcmer den neuen Eigent\u00fcmer dar\u00fcber informieren, dass es sich bei dem Kaufobjekt um ein Denkmal handelt, das dem Denkmalschutzgesetz unterliegt. Damit hat der Verk\u00e4ufer seine Pflicht getan. Was der neue Eigent\u00fcmer dann macht, ist dessen Sache. Wann w\u00fcrde die Denkmalschutzbeh\u00f6rde gegen den Besitzer eines Denkmals vorgehen? Schmitt: Wenn uns ersichtlich ist, dass die Erhaltungspflicht des Denkmals verletzt wurde. Diese ist verletzt, wenn M\u00e4ngel oder Ver\u00e4nderungen am Objekt auftreten, die den Denkmalwert beeintr\u00e4chtigen oder die durch unvorhersehbare Ereignisse wie Feuer, Wasser usw. eingetreten sind. Auch bei solchen M\u00e4ngeln besteht vom Eigent\u00fcmer gegen\u00fcber der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde eigentlich eine Meldepflicht.   Und was ist, wenn sich niemand meldet? Schmitt: Es gibt zwar gesetzliche Meldefristen laut Denkmalschutzgesetz, aber auch da ist es wie \u00fcberall: Wenn sich niemand meldet, ist Schweigen im Wald. Wir sind leider keine Hellseher und wissen nicht, wann ein Denkmal ver\u00e4u\u00dfert oder zerst\u00f6rt wird. Und wenn keine Meldung kommt, kann sich nichts bewegen. Das ist im Normalfall leider so.   Gab es jemals eine Meldung des Schloss-Besitzers gegen\u00fcber der Beh\u00f6rde oder Ihrem Amt? 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