Gefängnis und Todesstrafen
Der Inhaber des Amtes zu Rammelburg hatte die Funktion des „Gerichtsherrn“ inne.1
Während Mord, aber auch teilweise Raub, Diebstahl und Brandstiftung mit dem Tode bestraft wurden,2 wurde Körperverletzung und weniger drastische Vergehen mit der Urfehde, oder auch Urfriede, verurteilt. Dazu wurde der Verdächtige/Schuldige für Tage oder Wochen im Rammelburger Uhrenturm gefangen genommen.3
Der nördliche Uhrenturm des Schlosses Rammelburg diente so als Gefängnis für Untersuchungsgefangene und solche, die eine geringe Freiheitsstrafen verbüßen mussten.4 Im Erdgeschoss befanden sich die „schweren Übeltäter“, während weiter oben die „leichteren“ verwahrt wurden.5 In der Rammelburger Chronik von Schotte wurden dazu Zeitzeugen zitiert. Der Gefangene Pankratz Kraus erklärt 1536 dazu:
„Nachdem ich …. Unfug […] angefangen […] und also gefanglichen angenommen und in das Halseisen zu Wippra geschlagen, die Nacht allda gesessen und auf nachfolgenden Donstag gegen Rammelburg gefurt, in Turm gesetzt worden, bin allda ich gesessen bis auf nachkommenden Dienstag“6
Doch die Sicherheit dieses Turmgefängnisses ist zu bezweifeln, wenn man den Steckbrief eines Mörders von 1603 liest:
„Hans Berger von Neuendorf [… hat] einen Jungen von Hasselfelde, welcher nach Stolberg fahren wollen, in dem Stolberger Forst jämmerlichen ermordet, den Karren stehen lassen und das Pferd weggeritten und verkauft.
Als nun diesen zu Recht darüber zu erkennen geschickt worden, hat er sich […] solcher Verhaftung mit einem Strohseil […] [entzogen. Er hat es am Turm] angebunden und elf Klafter tief am vergangenen Sonntag des Nachts zwischen 10 und 11 Uhr mit großer Leibesgefahr herunter gefahren, mit Gewalt entlaufen und also davonkommen.“7
Zur Feststellung der Wahrheit wurde auch in Rammelburg die Folter angewandt. So wurde 1661 in Chroniken niedergeschrieben, dass ein Mann, der in Abberode 26 Schafe gestohlen hatte, in Rammelburg gefangen genommen wurde und dann vom Vogt gefoltert wurde. Da er jedoch dabei zu Tode kam, wurde er unter „einem alten Eichbaum neben des Vogts Hause begraben“.8
Es sind in den Chroniken auch Todesstrafen bekannt, bei denen lebendig begraben, gepfählt, geviertelt, ertränkt und mit dem Schwert geköpft wurde. Doch auch der Galgen kam oft zum Einsatz, der in den Chroniken als „Rammelburger Justiz“ bezeichnet wird. Dieser wurde nach einem Sturm den Aufzeichnungen nach 1652 wieder errichtet.9 Die jüngste Hinrichtung in Schottes Chronik war eine Enthauptung, die 1663 wegen Münz-Raubes vollzogen wurde.10 Die Richtstätte, auf der der Galgen stand, ist heute als Galgenspitze oder alter Rammelburger Friedhof bekannt.11 An dem oft genutzten „Quittenweg“ zwischen Rammelburg und Ritzgerode konnte so jeder Reisende vom Quittenweg oder von der Klausstraße aus sehen, dass Zuwiderhandeln im Amte Rammelburg zur Strafe führt.12
1808 wurde die Gerichtshoheit in Rammelburg aufgehoben und der Amtsmann zu Rammelburg wurde zum öffentlichen Notar ernannt.13