Fahrpfennig am 25. November
1259 erhält Graf Walter von Arnstein das Schloss Rammelburg als Lehen vom Erzbistum Magdeburg und um 1430 ebenso die Grafen von Mansfeld. Ein Überbleibsel dieses Lehnswesens war der „Fahrpfennig“ oder „Kuttenzins“1 2: Männer aus Rammelburg, Stangerode und Harzgerode mussten um ein Uhr nachts am 25. November jeden Jahres einen Silber-Pfennig durch das Schlosstor Rammelburg reichen.3 4 Wer sich verspätete, musste „das Amen und Dreyfache“ abgeben.5 Diese Steuer wurde ursprünglich von den hiesigen Männern von Zelle gegen die Mönche erhoben. Grund war, dass die Mönche in der Abwesenheit der Männer „die Weiber getröstet hatten“.6