- 1420 bis 1430 Rammelburg gelangt an die Grafen Volrad (auch Vollrath), Günther und Gebhart von Mansfeld als Lehen vom Erzbischoftum Magdeburg1; das genaue Jahr ist nicht bestimmt: 1430 laut2, zwischen 1420 und 1430 laut3
- 1430 wird Rammelburg durch Erbteilung an Graf Volrad I. von Mansfeld übertragen4 5
- 1450 stirbt Graf Volrad I. und sein Sohn Volrad II. von Mansfeld erbt die Rammelburg
Die Fahnen der Grafen von Mansfeld wehten jedoch nur von den Türmen der Rammelburg, wenn sie die Burg zur Jagdzeit aufsuchten. Ansonsten verweilten die Grafen in ihrem Mansfelder Schloss und ließen das Amt Rammelburg durch so genannte „Statthalter“ oder „Hauptleute“ verwalten6